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Fusionen von Dienststellen in der Finanzverwaltung NRW.

Seit dem Jahr 2007 wurden im Auftrag des Finanzministeriums mehrere Finanzämter der Finanzverwaltung NRW zusammengelegt.


Adresse (URL): http://www.rzf.fin-nrw.de/information/fusionen/index.php


Fusionen von Dienststellen in der Finanzverwaltung NRW

Seit dem Jahr 2007 wurden im Auftrag des Finanzministeriums mehrere Finanzämter der Finanzverwaltung NRW zusammengelegt:

  • Die Finanzämter Aachen-Außenstadt und Aachen-Innenstadt fusionierten am 01.11.2007 zum Finanzamt Aachen-Stadt.

  • Die Finanzämter Essen-Nord, Essen-Süd und Essen-Ost wurden am 01.12.2007 zu den Finanzämtern Essen-NordOst und Essen-Süd zusammengelegt.

  • Das Finanzamt Gladbeck ist am 01.12.2007 im Finanzamt Marl aufgegangen .

  • Die Finanzämter Herne-West und Herne-Ost wurden am 15.03.2008 zu einem gemeinsamen Finanzamt mit zwei Abteilungen zusammengelegt.

  • Die Finanzämter Mönchengladbach-Mitte und Mönchengladbach-Rheydt fusionierten am 16.02.2009 zum Finanzamt Mönchengladbach.

Auch in Zukunft wird es weitere Zusammenlegungen von Finanzämtern geben.

 

Aktueller Stand zum 01.06.2010:

  • Die Zusammenlegung der Finanzämter Neuss I und Neus II zum Finanzamt Neuss und die Abgabe der Zuständigkeit für die Städte Dormagen und Korschenbroich von Neuss II an das Finanzamt Grevenbroich sind für den 01.04.2011 vorgesehen. Das Finanzamt Grevenbroich wird dabei einen Neubau beziehen.

  • Für Juni 2011 ist die Zusammenlegung der beiden Abteilungen des Finanzamtes Herne zum Finanzamt Herne geplant. Auch hier ist der Umzug in ein neues Gebäude vorgesehen.

 

Bei den Fusionsprozessen liegt ein besonderer Arbeitsschwerpunkt im Bereich der IT. Ob eine Fusion zum Fusionsstichtag erfolgreich durchgeführt werden kann, hängt neben den organisatorischen und personellen Entscheidungen wesentlich vom reibungslosen Ablauf im IT-Bereich ab.

Folgende Regeln setzt sich das Rechenzentrum zur Durchführung einer Finanzamtsfusion:

  1. Alle händischen Arbeiten sollen soweit möglich automatisiert werden. Ist dies nicht möglich, sollen unterstützende Leistungen bereitgestellt werden.

  2. Für die Fusionsaktivitäten sollen soweit möglich die bereits implementierten Produktionsläufe genutzt werden.

  3. Fusionsaktivitäten dürfen nicht zu Beeinträchtigungen des Betriebes der nicht an der Fusion beteiligten Finanzämter führen.

  4. Durch Fusionsaktivitäten dürfen keine Terminverzögerungen z.B. bei der Auslieferung von Rechenergebnissen entstehen.

  5. Anweisungs- bzw. Festsetzungsstopps müssen so terminiert sein, dass keine rechtsungültigen Verwaltungsakte entstehen.

Allein der Aktivitätenplan des Rechenzentrums umfasst bei einer Finanzamtsfusion unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte weit mehr als 700 Positionen.